Wann darf keine sublinguale Hyposensibilisierung durchgeführt werden ?
Eine sublinguale Hyposensibilisierung darf nicht oder erst nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung durchgeführt werden, bei:
- Patienten mit schweren Autoimmunerkrankungen
- Patienten mit Immunschwächeerkrankungen
- Patienten mit Tumorerkrankungen
- Patienten mit schwerem Asthma
- Patienten mit Einnahme von Betablockern
- bei Schwangerschaft (wobei eine Immuntherapie nicht abgesetzt werden muss, wenn während einer Behandlung eine Schwangerschaft eintritt)
- unzuverlässige Patienten
WICHTIGER HINWEIS
Der Arzt entscheidet jeweils individuell für jeden Patienten, ob eine Hyposensibilisierung sinnvoll ist.